Hinweis zu: „Was ist eine Abgangsgemeinde“: weder im Rechtsinformationssystem des Bundes noch eine Textsuche auf der Seite der NÖ Landesregierung (per 18.6.2024) haben eine Legaldefinition dieses Begriffes ausgeworfen. Der Verdacht, dass dieser Begriff offiziell nicht mehr existiert, erhärtet sich. Am ehesten erscheint aus allen mir bislang verfügbaren Informationen, dass als Abgangsgemeinde jene Gemeinden bezeichnet wurden, welche ihre gem. alter VRV 1997 ordentlichen Ausgaben nicht mehr mit ordentlichen Einnahmen decken konnten. Ordentlichen und ausserordentlichen Haushalt gibt es allerdings nicht mehr (und das ist gut so 😉 – weshalb auch die Definition seit 2020 weggefallen ist.
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