Online Seminar Prüfungsausschuss Basisinformationen.
Zur offenen Frage: die steirische GemO enthält keine spezifische Bestimmung zur Beschlussfähigkeit von Ausschüssen, daher gelten die allgemeinen Regelungen für Kollegialorgane sinngemäß. Demnach ist ein Ausschuss beschlussfähig, wenn alle Mitglieder ordnungsgemäß einberufen wurden und mindestens zwei Drittel der Mitglieder zur Zeit der Beschlussfassung anwesend sind. (Analog § 56(1))
| 3 Dateien zum Download bereitgestellt |
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| Leitfaden_PrüfungAllgemein.pdf |
| Leitfaden_PrüfungdesRA.pdf |
| PA_VRV015_FredaStmk.pdf |
Download wird bereit gestellt bis 30.8.2025
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